Name und Zweck
Unter dem Namen "Schweizerische Volkspartei Rapperswil-Jona", nachfolgend Ortspartei genannt, besteht eine politische Organisation der SVP Schweiz und des Kantons St. Gallen, in der Form eines Vereins im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
Die SVP Ortspartei Rapperswil-Jona bekennt sich zu den Grundsätzen der SVP Schweiz und des Kantons St.Gallen. Mit ihrer Tätigkeit will sie mithelfen, diese Ziele zu Gunsten der Gemeinde-, des St.Galler- und des Schweizervolkes zu verwirklichen.
Die SVP Ortspartei Rapperswil-Jona bezweckt mit Ihrer Tätigkeit:
- die Mitarbeit an der politischen Meinungs- und Willensbildung
- die Verbreitung des Gedankengutes der SVP
- die aktive politische Mitarbeit in den Behörden der Gemeinde
- die angemessene Vertretung in den Gremien des Bezirks und des Kantons
- die Schulung von Parteimitgliedern für die Übernahme von öffentlichen Ämtern
- parteipolitische und sachbezogene Information nach innen und aussen
Mitglied der Ortspartei können natürliche und juristische Personen werden, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen, mindestens 16 Jahre alt sind, sich zu den Grundsätzen der SVP bekennen und deren Ziele zu fördern bereit sind. Ausnahmsweise können auch Mitglieder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden. Ferner kennt die Ortspartei auch den Mitgliedschaftsstatus von "Supporter" und "Gönner".
Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aufnahme in die Ortspartei Rapperswil-Jona. Über die Aufnahme entscheidet der Gesamtvorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Es besteht kein Anrecht auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrages.
Der Austritt kann auf das Ende des Kalenderjahres erfolgen und ist dem Ortsparteipräsidenten schriftlich mitzuteilen.
Ein Mitglied kann aus wichtigen Gründen aus der Partei ausgeschlossen werden. Einen wichtigen Grund setzt namentlich, wer:
- wiederholt gegen die Statuten verstösst
- in eine andere politische Partei eintritt
- die Grundsätze und Interessen der SVP missachtet
- seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Ortspartei nicht erfüllt
Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand. Das betroffene Mitglied ist anzuhören. Es kann den Entscheid des Gesamtvorstandes innert 30 Tagen mittels Rekurs an die Mitgliederversammlung weiterziehen. Dieser Entscheid ist abschliessend.
Die Organe der SVP Rapperswil-Jona sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Kern-Vorstand
- Der erweiterte Vorstand (Gesamtvorstand)
- Die Revisionsstelle
Art. 10 Einberufung Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der SVP Rapperswil-Jona und wird vom Vorstand einberufen. Sie tritt ordentlicherweise mindestens einmal jährlich zusammen.
Wenn der Kern-Vorstand es für notwendig erachtet, oder auf Antrag eines Fünftel der Mitglieder werden weitere Mitgliederversammlungen einberufen.
Die Einladung muss mindestens 14 Tage im voraus und unter Angabe der traktandierten Geschäfte erfolgen. Über nicht traktandierte Geschäfte kann nur diskutiert, jedoch nicht Beschluss gefasst werden.
Die Mitgliederversammlung beschliesst über:
- Erlass und Änderung der Statuten
- Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Vorstandes sowie der Revisionsstelle
- Jahresrechnung und Budget
- Bericht des Vorstandes und der Revisionsstelle
- Entlastung des Vorstandes
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Nominierung von KandidatInnen für öffentliche Ämter im Ort, Kreis, Kanton sowie Wahlvorschläge zu Handen der Kreispartei
- Stellungnahme zu Abstimmungsvorlagen, sofern der Vorstand die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung zuweist
- Anträge der Mitglieder
- Rekurse gegen Entscheide des Vorstandes
- Auflösung der SVP-Ortspartei Rapperswil-Jona
Die Mitgliederversammlung beschliesst über Sachabstimmungen und Wahlen mit dem einfachen Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu.
Die Statutenrevision und die Auflösung der SVP Rapperswil-Jona können nur mit zwei Drittel-Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, ausser es wird eine geheime Abstimmung beschlossen. Diese erfolgt auf Anordnung des Präsidenten bzw. einem Fünftel der Anwesenden.
Kernvorstand und erweiterter Vorstand
Der Kern-Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Der Präsident wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die übrigen Vorstandsmitglieder konstituieren sich selbst.
Mandatsträger nehmen automatisch im erweiterten Vorstand Einsitz. Zusätzlich können weitere Parteimitglieder in den erweiterten Vorstand gewählt werden. Für besondere Aufgaben kann der Gesamtvorstand Arbeitsgruppen einsetzen.
Der Kern-Vorstand hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
- Geschäftsführung der Ortspartei Rapperswil-Jona im allgemeinen
- Aufsicht über den Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Vorbereitung und Einladung zur Mitgliederversammlung
- Organisation von Veranstaltungen
- Koordination der Tätigkeit mit der Kreispartei
- Erfüllung weiterer Aufgaben, soweit sie nach den Statuten nicht anderen
Organen zugewiesen sind.
Der erweiterte Vorstand (Gesamtvorstand) hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
- Stellungnahmen zu aktuellen politischen Geschäften im Namen der Ortspartei
- Verabschiedung von Tätigkeiten, Jahresrechnung und Budget zu Handen der Mitgliederversammlung
- Überwachung der Tätigkeiten der Arbeitsgruppen
Der Kern-Vorstand tritt zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
Der Kern-Vorstand vertritt die SVP Rapperswil-Jona gegen Aussen, sofern dafür
keine besonderen Delegierten bestimmt sind.
Der Präsident und der Vizepräsident haben Kollektiv Unterschrift zu zweien. Der
Kassier hat Einzel Unterschrift.
Art. 16 Aufgaben Revisionsstelle
Die Revisionsstelle besteht aus zwei Mitgliedern. Sie prüft die Rechnungsführung des Kern-Vorstandes und erstattet jährlich Bericht an die Mitgliederversammlung.
Die Amtsdauer für Präsident, Gesamtvorstand und Revisionsstelle beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Die Ortspartei Rapperswil-Jona bestreitet ihre Ausgaben aus:
- jährlichen Mitgliederbeiträgen
- freiwilligen Beiträgen
- Erträgen aus Veranstaltungen
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Beitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt. Sie betragen maximal für:
- Einzelpersonen Fr. 70.—
- Ehepaare Fr. 100.—
- Jugendliche Fr. 40.—
Für die Verbindlichkeiten der Ortspartei haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Diese Statuten treten nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung am 16. März 2005 in Kraft.
Rapperswil-Jona, 16. März 2005
Der Präsident: Raphael Weber
Der Aktuar: Adrian Bietenharder
PS: Formulierung: Überall dort, wo die männliche Form gebraucht wird, ist sinngemäss auch die weibliche Form miteinbezogen und gemeint.